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AGB der riessMEDIA, Inh. Andrea Jakobi
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Gegenstand der Verträge mit riessMEDIA ist die Nutzung von Werbeflächen, die Durchführung von Werbemaßnahmen und deren Vermittlung. Erteilte und angenommene Werbeverträge werden von riessMEDIA entweder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Vertragspartners erfüllt oder lediglich an andere Anbieter von Werbemaßnamen (z.B. Kinowerbung) oder -flächen (z.B. Straßenbahn, Plakatwände, Litfaßsäulen) vermittelt.
Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung fortlaufender Leistungen für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume in Verzug, so ist riessMEDIA berechtigt, nach Fristsetzung mit Zahlungsaufforderung den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Leistungsort aller Lieferungen und Leistungen der riessMEDIA ist der Geschäftssitz von riessMEDIA.
(Stand: 11/2019)
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